Wie geht es nach dem Krankenhausaufenthalt weiter?
Diese Frage hören wir von Patient*Innen und Angehörigen zum Ende eines Krankenhausaufenthaltes sehr häufig. Im Rahmen des Entlassmanagements stellen wir uns diese Frage bereits bei Aufnahme des Patienten (Initial-Assessment) mit folgenden Zielen:
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eine bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung nach Entlassung ist gewährleistet
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das Entlassmanagement ist patientenindividuell, ressourcen- und teilhabeorientiert
und findet in enger Absprache mit Patienten oder gesetzlichen Vertretern statt.
Den rechtlichen Rahmen hierfür gibt uns §39 Absatz 1a Satz 9 SGB V vor.
Bereits bei Aufnahme – ob als Notfall oder geplant –, prüfen wir einen möglichen Bedarf am Ende des Krankenhausaufenthaltes.
- Es bedarf der Einwilligung des Patienten bzw. die des gesetzlichen Vertreters in das Entlassmanagement, welches eine lückenlose Anschlussbehandlung gewährleistet.
- Diese Zustimmung erfragen wir ebenfalls schon bei der Aufnahme. Sie kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt gegeben werden, da sich ein Bedarf ggf. erst im weiteren Behandlungsverlauf darstellt. Dies wird während des Krankenhausaufenthaltes kontinuierlich geprüft (differenziertes Assessment).
- Die Dokumente "Patienteninformation Entlassmanagment" als auch die "Einwilligung Entlassmanagement" können auf dieser Seite als PDF heruntergeladen werden. Unter diesem Link finden Sie die Downloads!
An der Entlassung ist unter Umständen eine Vielzahl an Mitarbeitern unterschiedlicher Berufsgruppen beteiligt.
Neben dem ärztlichen Dienst und dem Pflegedienst kann eine Beteiligung folgender Abteilungen für die Entlassung sinnvoll sein:
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Sozialdienst
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Ernährungsberatung
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Diabetesberatung
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Physiotherapie
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Psychologischer Dienst
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Pflegende Angehörige
- In multidisziplinärer Zusammenarbeit werden nach standardisierten Verfahren gemeinsam die weiteren Schritte geplant. Manchmal ist auch die Einbindung externer Stellen, wie z. B. Sanitätshäuser, bereits während des Aufenthaltes sinnvoll, um einen nahtlosen Übergang nach der Entlassung sicherzustellen.
- Mit seinem Einverständnis erlaubt der Patient uns, auch Kontakt mit weiterbehandelnden Einrichtungen, Versorgungsbereichen, Kranken- und Pflegekasse, etc. aufzunehmen, um die Entlassung gut vorbereiten zu können. Die Weitergabe der Daten unterliegt selbstverständlich dem Datenschutz.
Am Ende fließen alle Informationen in einen Entlassplan zusammen. Dieser ist für alle am Entlassmanagement beteiligten Mitarbeiter jederzeit verfügbar. Eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung in die häusliche Umgebung oder in eine nachsorgende Einrichtung ist somit gewährleistet.
Die Patientenentlassung erfolgt gemäß Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V. Inkrafttreten am 01.10.2017.
Patienteninformation zum Entlassmanagement
- Download PDF-Datei (pdf - 103 KB)
Einwilligung zum Entlassmanagement
- Download PDF-Datei (pdf - 130 KB)
Ansprechpartnerinnen
Leitung Sozialdienst
Alexandra Nover
Diplom - Sozialpädagogin
Sozialdienst
Aurelija Cerniauskiene
Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin B.A.
Sozialdienst
Bianca Cruse-Kulle
Dipl.-Sozialarbeiterin und Dipl.-Sozialpädagogin
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